2008 wurden in Deutschland rund 100 Millionen Gasentladungslampen verkauft und über 8.900 Tonnen ausgediente Gasentladungslampen
gesammelt. Die besondere Umweltrelevanz liegt im Quecksilbergehalt des Großteils der Entladungslampen. Deshalb gehören sie
nicht in den Hausmüll oder in den Glascontainer.
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Für Entladungslampen mit Inhalten dieser Schadstoffklasse strebt die EU ein hohes Entsorgungsniveau an. Die Altlampen sind
getrennt von anderen Abfällen zu erfassen und das Quecksilber ist durch gezielte Behandlungsprozesse zu entfernen.
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Anbieter von Kompaktleuchtstofflampen müssen im Rahmen EU-weiter Rücknahme- und Recyclingsysteme eine fachgerechte lokale
Entsorgung garantieren. Derzeit existieren in Deutschland etwa 1.725 kommunale und rund 1.475 freiwillige Sammelstellen im
Handel und in öffentlichen Einrichtungen.
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Gesetzlich relevant ist, dass das zur Verwertung vorgesehene Altglas einen Wert von 5 mg Quecksilber/kg Altglas nicht
überschreiten darf..
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Zur Aufbereitung werden verschiedene Verfahren angewendet, mit deren Hilfe alle Lampentypen, Lampenbruch und Produktionsabfälle
behandelt werden. Quecksilber (Hg) wird mit dem Leuchtpulver abgeschieden. Aus dieser Fraktion wird mittels Vakuumdestillation
sehr reines Quecksilber gewonnen, das wiederum in den Produktionskreislauf eingebracht werden kann. Nach Informationen des
Umweltbundesamtes wird dieses Verfahren in Deutschland derzeit für etwa 75% der anfallenden Altlampen praktiziert. Ein Teil des
Quecksilbers verbleibt in der Glas- und der Aluminium-Fraktion. wobei stets strenge Grenzwerte bei einer stofflichen Verwertung
einzuhalten sind, damit Quecksilber nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangt. Das aufbereitete Glas gebrauchter Leuchtstofflampen
(inkl. stabförmiger Entladungslampen) verfügt jedoch laut Meldungen des Umweltbundesamtes vom September 2011 in der Regel dann leider
noch immer zwischen 2 und 6 mg/kg Glas.
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Das Schwermetall Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für Mensch und Umwelt. Es nicht abbaubar und reichert sich in
der Umwelt an.
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Quecksilber hat die Fähigkeit, sich über Luft und Wasser über sehr lange Strecken zu verbreiten. Konkret bedeutet dies, dass
Quecksilber-Emissionen in Asien, Südamerika oder Afrika zu erhöhten Belastungen von Böden und Gewässern auch in Europa führen.
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Umwelt und Gesundheit in Deutschland und Europa lassen sich also nur schützen, wenn möglichst alle Emissionsquellen weltweit geregelt
werden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) den Auftrag erhalten,
Verhandlungen über ein globales Umweltübereinkommen zu Quecksilber einzuleiten. 2013 sollen die Verhandlungen mit dem Ziel
eines völkerrechtlichen Übereinkommens aufgenommen werden.
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In objektiver Betrachtung des Gesamtsystems „Energiesparlame“ wird deutlich, dass dieser energieintensive Aufwand zum Schutz von
Mensch und Umwelt in die Berechnung der Energieeffizienz wie auch der CO² Bilanz einfließt. Denn erst am Ende ihres
Lebenszyklus, also „von der Entstehung bis hin zur Neutralisierung“, kann Bilanz über Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit,
Energieeffizienz und CO² Footprint einer Kompaktleuchtstofflampe (CFL) gezogen werden.
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Nicht nur der Verein Deutscher Ingenieure publiziert und verlegt in seiner Richtlinie VDI 2884:2005 ""Beschaffung, Betrieb und
Instandhaltung von Produktionsmitteln unter Anwendung von Life Cycle Costing (LCC)“ Berechnungsgrundlagen zur Einbeziehung
aller negativen Zahlungsströme (Ausgaben). Diese Berechnungsgrundlage findet Anwendung bei den allermeisten Großserienproduktherstellern
Europas so z. B. in der Automobil-, Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (1996: 67 %, 2001: 71 %) und ist Grundlage des weltweiten
CO2-Emmisionshandels.
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Die lebenszyklusorientierte Betrachtung fokussiert eben nicht nur lm/W Effizienzwerte im direkten Product Benchmark, sondern
berücksichtigt ebenso die Herstellungs-, Betriebs- und Entsorgungskosten der quecksilberhaltigen Kompaktleuchtstofflampe -
und macht diese Lampe und alle ihre Befürworter mit Blick auf die Gesetzgebungen (RoHS, WEEE EU Richtlinie 2009/125/EG)
in Folge der Erkenntnisse des Club of Rome 1972 zum Verlierer intensiver Nachhaltigkeitsbestrebungen.
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Wenn die tatsächlichen Quecksilberbedingten Produktlebenszykluskosten einer Kompaktleuchtstofflampe (CFL) direkt auf
den Verbraucherpreis wirken und mit CO² Footprint ausgezeichnet werden würde, dann hätte diese Lampentechnologie
aus den 1980’ern weder hohe Akzeptanz noch ihre verbrauchersprachliche Bezeichnung „Energiesparlampe“ erhalten.
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